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Digitaler Bauantrag

Ab 01.01.2023 ist es im Landkreis Kelheim möglich, neben der papiergebundenen Antragstellung, Bauanträge und Anzeigen auch digital einzureichen. Somit erfolgt beim Landratsamt Kelheim ein weiterer Schritt hin zur digitalisierten Behörde durch Ausbau der bürgernahen Verwaltung.


Durch das digitale Genehmigungsverfahren soll das Bauen einfacher und schneller gemacht werden.

Die digitale Antragstellung erfolgt über Online-Assistenten, die vom Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr entwickelt wurden. Voraussetzung für die Nutzung der Online-Assistenten ist eine Authentifizierung der einreichenden Person mittels BayernID. Nähere Informationen über die Nutzung der digitalen Antragstellung mittels BayernID, die über das BayernPortal beantragt werden müssen, finden Sie unter: https://bayernid.freistaat.bayern/de/bayern/freistaat/registration/1 

 

Durch die Einführung des digitalen Bauantrags im Landkreis Kelheim kommt es zu einer wichtigen Änderung im Verfahrensablauf. Für Verfahren, in denen das Landratsamt Kelheim die abschließende Entscheidung zu treffen hat (Bauanträge, Vorbescheidsanträge, Abgrabungsanträge), tritt künftig ein Zuständigkeitswechsel bei der Antragstellung ein. Sowohl digitale als auch papiergebundene Anträge dieser Art sind daher ab 01.01.2023 direkt beim Landratsamt Kelheim, Untere Bauaufsichtsbehörde, Donaupark 12, 93309 Kelheim zu stellen.

Die Landkreiskommunen bleiben jedoch selbstverständlich ein unverzichtbarer Teil des baurechtlichen Genehmigungsverfahrens und werden im ersten Schritt nach Eingang der Unterlagen unverzüglich über den Antrag informiert und am Verfahren beteiligt. Nachdem die Behandlung der Anträge künftig nicht mehr nacheinander, sondern gleichzeitig erfolgt, wird eine Beschleunigung der Verfahren erwartet. Während die Kommunen innerhalb der gesetzlichen Zwei-Monats-Frist über das Einvernehmen zum Bauantrag entscheiden, besteht für das Landratsamt bereits die Möglichkeit, Fachstellen zu beteiligen und mit der weiteren Antragsbearbeitung zu beginnen.

 

Für Verfahren, in denen die örtlich zuständige Kommune die abschließende Entscheidung trifft (Genehmigungsfreistellungsanträge, isolierte Abweichungen von örtlichen Bauvorschriften), erfolgt die Antragstellung in Papierform nach wie vor über die Gemeinden.

Weitere Informationen zum digitalen Bauantrag finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes Kelheim unter der Rubrik Online-Services - digitaler Bauantrag

https://www.landkreis-kelheim.de/amt-service/onlineservices/digitaler-bauantrag/

 

>> Übersicht Abgabestellen der Anträge

 

 

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