Gemeinde Aiglsbach

Gemeinde
Aiglsbach

Wichtiger Hinweis zur Übersendung der Briefwahlunterlagen

6. Feb. 2026

Wichtiger Hinweis zur Übersendung der Briefwahlunterlagen

Aufgrund neuer gesetzlicher Vorschriften ist die Erteilung von Wahlscheinen und damit die Übersendung der Briefwahlunterlagen erst ab Montag, den 16. Februar 2026 möglich.

Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist bereits jetzt schriftlich, elektronisch oder persönlich bei uns möglich (siehe Hinweise auf der Wahlbenachrichtigung). Die Wahlbenachrichtigungen werden derzeit bis spätestens 15.02.2026 zugestellt.

Sie haben Fragen oder Anregungen?

Dann kontaktieren Sie uns einfach jederzeit unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: 

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