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Bauleitplanung Kindsberg III | Bekanntmachung der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

14. 01. 2025

Der Gemeinderat Aiglsbach hat in der öffentlichen Sitzung am 29.08.2023 gem. § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes „Kindsberg III“ beschlossen. Beschlossen wurde weiterhin, den Flächennutzungsplan und den Landschaftsplan jeweils mit Deckblatt Nr. 16 im Parallelverfahren gem. § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern. 

 

Der Bauleitplan wird im Regelverfahren aufgestellt. Für die Belange des Umweltschutzes ist eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 i. V. m. § 2 a BauGB durchzuführen.

 

Die frühzeitge Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 24. Oktober 2023 bis einschließlich 29. November 2023 durchgeführt. Der Gemeinderat hat am 27.11.2024 die Planung gebilligt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beschlossen.

 

Die Entwürfe der Bauleitpläne samt Entwürfe der Begründung mit Umweltbericht jeweils in der Fassung vom 27.11.2024 sowie Stellungnahmen mit Umweltbezogenen Informationen, werden in der Zeit vom

 

28. Januar 2025 bis einschließlich 28. Februar 2025

 

auf der Internetseite der Gemeinde Aiglsbach veröffentlicht.

 

Die Planungsunterlagen können außerdem im Internet unter „Zentrales Landesportal für die Bauleitplanung in Bayern“ eingesehen werden: https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/

 

Zusätzlich der Veröffentlichung im Internet, liegen die Planungsunterlagen in der Verwaltungsgemeinschaft Mainburg, Poststraße 2a, 84048 Mainburg (Zimmer 106), während der allgemeinen Dienststunden (Mo.–Do.: 08.00 Uhr–12.30 Uhr, Do.: 13.30 Uhr–17.00 Uhr und Fr.: 08.00 Uhr –12.00 Uhr) sowie nach Terminvereinbarung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

 

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden per E-Mail an . Bei Bedarf können sie auch schriftlich und während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

 

Sämtliche Auslegungsunterlagen zur dieser Bauleitplanung finden Sie im unteren Bereich dieser Seite.

 

Bild zur Meldung: Bauleitplanung Kindsberg III | Bekanntmachung der förmlichen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 2 BauGB

Kontakt

Gemeinde Aiglsbach
Poststraße 2a
84048 Mainburg

 

Tel.: 08751/8634-0

Fax: 08751/8634-49
Mail:

 

Öffnungszeiten

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Mo: 08:00 bis 12:30 Uhr nach Vereinbarung
Di: 08:00 bis 12:30Uhr nach Vereinbarung
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